Übersicht Flächennutzungsplan-Entwurf

5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich
"Stadtumbau Leonberg-Mitte, Teil 1"

(Auslegung im Parallelverfahren)

 

 

Der FNP-Entwurf im Bereich "Stadtumbau Leonberg, Teil 1" besteht aus mehreren Texten, Plänen und Begründungen, die wir Ihnen - zusammen mit weiteren Untersuchungen - zur Einsicht zur Verfügung stellen möchten.

 

 

Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat am 23.11.2010 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).

Der Planbereich ist im abgedruckten Abgrenzungsplan vom 18.11.2010 dargestellt.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Bebauungsplans "Stadtumbau Leonberg-Mitte, Teil 1" geschaffen werden, der parallel hierzu aufgestellt wird.

 

Maßgebend ist der Lageplan mit Begründung des Stadtplanungsamts vom 18.11.2010.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und seine Begründung wurden in der Zeit vom 24. Januar 2011 bis einschließlich 25. Februar 2011 durch Aushang beim Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus Leonberg öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen waren auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Auszug aus der historischen Altlastenuntersuchung,
  • Umweltbericht.

 

Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung schriftlich oder mündlich im Neuen Rathaus Leonberg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

 

Darüber hinaus fand zu Beginn der Planauslegung eine zusätzliche Bürger- informationsveranstaltung am 25. Januar 2011 in der Steinturnhalle statt.

 

Bitte beachten Sie: Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet grundsätzlich nur im Stadtplanungsamt durch öffentliche Auslegung statt.

 


 

 

 

Abgrenzungsplan vom 18.11.2010