Übersicht Bebauungsplan-Entwurf

"Stadtumbau Leonberg-Mitte, Teil 1" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

(Auslegung)

 

 

Der Bebauungsplanentwurf "Stadtumbau Leonberg-Mitte, Teil 1" und der Entwurf der zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften besteht aus mehreren Texten, Plänen und Begründungen, die wir Ihnen - zusammen mit weiteren Untersuchungen - zur Einsicht zur Verfügung stellen möchten.

 

 

 

 

Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat am 23.11.2010 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Stadtumbau Leonberg-Mitte, Teil 1" und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).

Der Planbereich ist im Abgrenzungsplan vom 18.11.2010 dargestellt.

 

Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil des Stadtplanungsamtes vom 18.11.2010 sowie die Begründung vom 18.11.2010.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der örtlichen Bauvorschriften wurde mit der  Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 24. Januar 2011 bis einschließlich 25. Februar 2011 durch Aushang beim Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus Leonberg öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen waren auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung von Quartieren und Niststätten
  • Auszug aus der historischen Altlastenuntersuchung
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Grünordnungsplan, Umweltprüfung/-bericht
  • Verkehrsuntersuchung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Luftschadstoffgutachten
  • Luftbildauswertung zu etw. Kampfmitteln.

 

Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-entwurf schriftlich oder mündlich im Neuen Rathaus Leonberg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Darüber hinaus fand zu Beginn der Planauslegung eine zusätzliche Bürger- informationsveranstaltung am 25. Januar 2011 in der Steinturnhalle statt.


Bitte beachten Sie: Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet grundsätzlich nur im Stadtplanungsamt durch öffentliche Auslegung statt.

 


 

 

 

Abgrenzungsplan vom 18.11.2010