Die Weichen für das Bebauungsplanverfahren sind gestellt

Der vorliegende Bebauungsplan- entwurf ist auf die Umsetzung der langfristigen Planungsziele (Projektentwicklungsphase 5 im Realisierungsteil) ausgerichtet. Teil- und Zwischenlösungen werden, aufgrund der Grund- stücksstruktur, aus heutiger Sicht jedoch notwendig sein.

Auf der Grundlage verschiedener Voruntersuchungen zu städte- baulichen, verkehrlichen und einzelhandelsbezogenen Themen wurde zwischenzeitlich der Bebauungsplanentwurf erstellt.

Bestandteil dieses Planentwurfs sind u.a. detaillierte Regelungen zu den genannten Themen. So ist beispielsweise das geplante Einzelhandelszentrum auf eine maximale Verkaufsfläche von 13.500 qm, davon in den Untergeschossen (unterhalb der Ebene der Stadtachse) maximal 8.000 qm VK beschränkt. Aufgrund der ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) wird eine Verteilung der Verkaufsflächen beiderseits der Stadtachse erreicht.

Die durchgeführte raumordnerische Untersuchung hat die möglichen Sortimente auf ihre raumordnerische Verträglichkeit untersucht. Diese Ergebnisse sind in den Bebauungsplan überführt und als sortimentsbezogene Obergrenzen ausgewiesen. Die zugehörigen Bauflächen sind als "Sondergebiet" bzw.  "Kerngebiet" definiert. Entlang der Lindenstraße ist ein Mischgebiet vorgesehen, das das innenliegende Wohnquartier umfasst. Zwischen Wohn- und Sondergebiet ist eine Grünfläche als gliederndes Freiraumelement geplant, das zugleich die Freistellung der Altstadt- kulisse sicherstellt.

Neben der Stadtachse ist ein weiterer verkehrsberuhigter Bereich als Erschließungs- element für das neue Wohnquartier zwischen Linden- und Bahnhofstraße geplant. Die Kundenparkplätze für den Handelsbereich sollen in Form einer zentralen Tiefgarage angeboten werden. Die zugehörige Zu-/Abfahrt soll von der Eltinger Straße im Bereich der jetzigen Postein-/-ausfahrt erfolgen. Im Bebauungsplan- entwurf ist hierzu eine Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ausgewiesen.

 

Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans finden Sie hier>> [1]

 

Informationen zum aktuellen Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens:

24.01. - 25.02.2011: Öffentliche Bekanntmachungen zur
Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans >> [2]
Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Neuen Rathaus Leonberg >> [3]

25.01.2011 (19 Uhr):
Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in der Steinturnhalle Leonberg >> [4]

 

Gutachterverfahren der Häussler-Gruppe

Die Arbeit des Büros Behnisch Architekten wurde von der Gutachterkommission aufgrund der besonderen städtebaulichen Qualitäten favorisiert. Dennoch ergeben sich für die weitere Planausarbeitung verschiedene Prüfaufträge, die die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Häussler-Gruppe und dem Planungsbüro bearbeiten wird. Auf dieser Basis soll eine verbindliche Arbeitsgrundlage für die Entwicklung des Wüstenrot-Areals vereinbart werden.

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzungsrunde im Herbst 2009 die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens vorbereiten. Die Ergebnisse der Prüfaufträge und die erforderlichen Voruntersuchungen werden in den aufzustellenden Bebauungsplan inhaltlich einbezogen.

 

Informationen zum Gutachterverfahren: Drucksache 2009 Nr. P33ö >> [5]

 

Erläuterung der Arbeiten des Gutachterverfahrens >> [6]

 

Ausstellung der Arbeiten des Gutachterverfahrens >> [7]

 

Ergebnisse aus den Prüfaufträgen: Drucksache 2009 Nr. P37ö >> [8]

 

Prüfbericht Einzelhandel (2,9 MB) >> [9]

 

Prüfbericht Verkehr (1,7 MB) >> [10]

 

Prüfbericht Städtebau (1,4 MB) >> [11]